Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für gewerbliche Abnehmer

  • §1 Geltungsbereich
    1. Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen Krutina Vakuum Service - Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung, Stuttgart (im folgenden KVS), die nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgedeckt sind.
    2. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Kunden wird hiermit widersprochen. Sie gelten nur, soweit ihre Geltung von uns durch einen Geschäftsführer oder Prokuristen schriftlich bestätigt wird.
    3. Die Bedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
  • §2 Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
    1. Unsere Warenangebote richten sich ausschließlich an Personen und Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln (Unternehmer im Sinne des § 14 BGB) sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde erklärt bei Abgabe der Bestellung verbindlich, nicht als Verbraucher zu handeln.
    2. Unsere Angebote sind stets unverbindlich (invitatio ad offerendum). Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir die Ware liefern oder dem Kunden die Lieferung vorab ankündigen.
    3. An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor.
    4. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung liefern wir nur nach Deutschland, Belgien, Luxemburg und in die Niederlande.
  • §3 Preise -- Versand-, Nachnahme- und Verpackungskosten
    1. Die genannten Preise verstehen sich "netto ab Versandort", d.h. insbesondere ohne die gesetzliche Umsatzsteuer, Transport- und Versicherungskosten. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise pro Stück. Staffelpreise verstehen sich pro Typ, Wert und Farbe, sofern nicht anders angegeben. Die Preise für Auslauftypen gelten nur für die auf Lager vorhandene Stückzahl.
    2. Verpackungskosten werden grundsätzlich nicht gesondert berechnet. Bei aufwändigen Verpackungen steht uns das Recht zu, die Verpackungskosten gesondert geltend zu machen.
    3. Bei einer Lieferung mit Lieferziel außerhalb der Bundesrepublik Deutschland trägt der Kunde alle zusätzlichen Kosten, z.B. Bankspesen, Kosten für erforderliche Dokumente, etwaige Zölle etc. § 4 Zahlung, Zahlungsverzug
    4. Die Zahlung erfolgt bei Neukunden grundsätzlich nach Wahl des Kunden per Vorauskasse oder per Nachnahme.
    5. Kunden, mit denen bereits eine Geschäftsbeziehung besteht, beliefern wir, Bonität vorausgesetzt, auf Rechnung. Wir behalten uns das jederzeitige Recht vor, die Lieferung nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme durchzuführen, insbesondere wenn der Kunde mit einer Forderung von uns in Verzug gerät oder Zweifel an der Bonität des Kunden bestehen.
    6. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt netto ohne Abzug zu zahlen. Sonderkonditionen, insbesondere der Abzug von Skonto, bedarf gesonderter Vereinbarung.
    7. Gerät der Kunde in Verzug, ist die Forderung in Höhe des von den deutschen Banken durchschnittlich erhobenen Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass infolge des Verzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mindestzinssatz während des Verzugs beträgt 8% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz.
    8. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  • §5 Lieferzeit, Teillieferung
    1. Unsere Angaben hinsichtlich der Verfügbarkeit der Ware basieren auf unserem regelmäßig aktualisierten Warenwirtschaftssystem. Irrtümer bleiben jedoch vorbehalten.
    2. Wir bemühen uns um kurzfristige Lieferung. Unser Standardservice sieht vor, dass am Lager vorrätige Ware im Falle einer Bestellung bis 18 Uhr im Normalfall noch am selben Tag unserem Versandunternehmen übergeben und bei einem Versand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland in der Regel am folgenden Werktag bis 16 Uhr zugestellt wird. Eine diesbezügliche Gewähr können wir jedoch nicht übernehmen. Bei nicht am Lager vorrätiger Ware wird der voraussichtliche Liefertermin angegeben. Derartige Angaben sind jedoch unverbindlich. Verbindliche Liefertermine bedürfen der Bestätigung in Schriftform oder per E-Mail.
    3. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
    4. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder ähnlichen nach Vertragsschluss entstehenden, von uns nicht zu beeinflussenden Umständen, wie zum Beispiel Naturereignisse, Terror, Embargo, Streik, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigten uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wir werden den Kunden von dem Eintritt derartiger Umstände benachrichtigen. Entstehen einer Vertragspartei infolge der Verzögerung erhebliche Nachteile, insbesondere Terminschwierigkeiten, ist diese berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
    5. Teillieferungen und Teilrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Teilrechnungen sind innerhalb unserer Zahlungsbedingungen auszugleichen.
  • §6 Versandvorschriften - Gefahrübergang
    1. Die Lieferung erfolgt durch leistungsfähige Paketdienste unserer Wahl. Nach unserem Ermessen werden empfindliche und hochwertige Artikel per Bahnexpress geliefert.
    2. Der Abschluss einer Transportversicherung bedarf gesonderter Absprache und wird dem Kunden nach Aufwand berechnet.
    3. Die Sendung reist auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Gefahr geht spätestens auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Erfolgt die Versendung auf Wunsch des Kunden zu einem bestimmten Termin oder gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
    4. Der Kunde verzichtet darauf, Verpackungen zurückzugeben und ist für die sachgerechte Entsorgung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.
  • §7 Ausfuhrkontrolle / Exportverbot / Embargobestimmungen
    1. Von uns gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Insbesondere technische Produkte, Hardware und Computersoftware können Embargobestimmungen unterliegen und ihre Ausfuhr aus dem Lieferland kann verboten oder genehmigungspflichtig sein. Darüber hinaus können wir vertraglich auf die Einhaltung von Exportverboten verpflichtet sein. Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher Vorschriften bis zum Endverbraucher auf eigene Kosten verantwortlich. Insbesondere obliegt es dem Kunden, sich über die jeweils geltenden Export- und Importbestimmungen zu informieren (z.B. beim Bundesamt für Wirtschaft und Außenkontrolle in Eschborn /Taunus und beim US Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington D.C.), diese Bestimmungen sowie etwaige von uns ausgesprochene Exportverbote einzuhalten und erforderliche Genehmigungen selbst einzuholen. Wir weisen den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass wir nicht verpflichtet sind, auf etwaige Exportverbote hinzuweisen. Sofern wir den Kunden auf Exportvorschriften hinweisen, übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit. Derartige Hinweise entbinden den Kunden nicht von seiner eigenen Erkundigungspflicht.
  • §8 Produktangaben, Lizenzbedingungen der Hersteller, Herstellergarantien
    1. Alle Produktangaben in unserem Katalog basieren auf den Informationen der jeweiligen Hersteller, die von uns nicht überprüft werden. Eine Schadensersatzhaftung von KVS wegen fehlerhafter Angaben der Hersteller ist ausgeschlossen.
    2. Angaben über Produkteigenschaften stellen keine Garantien, sondern nur Produktbeschreibungen dar. Eine Garantie liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.
    3. Für verschiedene Produkte (z.B. bei Software) gelten über diese Geschäftsbedingungen hinausgehende Lizenzbestimmungen der Hersteller. Der Kunde erkennt diese Bedingungen an. Wir weisen darauf hin, dass Verstöße gegen die Lizenzbestimmungen Schadensersatzansprüche zur Folge haben können.
    4. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen der Hersteller. Wir weisen darauf hin, dass aufgrund einer solchen Herstellergarantie keine Ansprüche gegen uns, sondern nur direkt gegen den Hersteller erwachsen.
  • §9 Mängelrechte
    1. Jegliche Mängelhaftung entfällt, wenn Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, es sei denn, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
    2. Schäden an der Transportverpackung und offensichtliche Transportschäden sind unverzüglich bei der Transportperson geltend zu machen und von dieser, wenn möglich, bestätigen zu lassen.
    3. Mängel, die bei gehöriger Untersuchung erkennbar sind, sind uns innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitzuteilen. Bei versteckten Mängeln rechnet sich die Rügefrist ab Entdeckung des Mangels.
    4. Die Gewährleistung erfolgt nach unserer Wahl zunächst durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Ist die von uns gewählte Form der Nacherfüllung für den Kunden mit erheblichen Nachteilen verbunden, ist der Kunde berechtigt, die andere Form der Nacherfüllung zu verlangen. Unser Recht, auch diese Form der Nacherfüllung wegen Unverhältnismäßigkeit oder Unmöglichkeit zu verweigern, bleibt unberührt. Im Falle der Mängelbeseitigung können wir nach billigem Ermessen entweder verlangen, dass die Kaufsache zur Reparatur an uns geschickt wird oder die Reparatur durch einen Techniker bei dem Kunden vornehmen.
    5. Wird innerhalb einer von dem Kunden gesetzten angemessenen Frist kein Nacherfüllungsversuch unternommen, oder ist eine Fristsetzung nach dem Gesetz ausnahmsweise entbehrlich, ist der Kunde berechtigt, zu den anderen gesetzlichen Mängelansprüchen überzugehen, insbesondere den Kaufpreis zu mindern oder von dem Vertrag zurückzutreten. Wurde fristgerecht ein Nacherfüllungsversuch unternommen, der den Mangel allerdings nicht beseitigt hat, darf der Kunde erst nach erfolglosem Ablauf einer weiteren angemessenen Nacherfüllungsfrist zu den anderen Mängelansprüchen übergehen, es sei denn, dem Kunden wäre dieses weitere Zuwarten ausnahmsweise nicht zumutbar.
    6. Warenrücksendungen werden nur akzeptiert, wenn die in § 11 Abs. 4 dieser Bedingungen enthaltenen Vorgaben für Rücksendungen eingehalten sind. Ist der Kunde aufgrund eines Mangels zur Rücksendung berechtigt, werden wir die Rücksendekosten unverzüglich erstatten.
    7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln bestehen - zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen - nur unter den in § 10 genannten Voraussetzungen.
    8. R&l;ckgriffsrechte des Kunden im Sinne des § 478 BGB bleiben unberührt, sofern dem Kunden kein gleichwertiger Ausgleich eingeräumt ist. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Mängeln.
    9. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung.
  • §10 Schadenersatzhaftung
    1. Wir haften nur für Pflichtverletzungen, sofern sie auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) beruhen. Im übrigen ist eine Schadensersatzhaftung ausgeschlossen.
    2. Sofern wir gemäß Absatz 1 für fahrlässiges Verhalten haften, ist unsere Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten. Höchstens beträgt die Haftung 500.000 Euro. Wir haften in diesen Fällen ferner nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, der Schaden ist durch grob fahrlässiges Verhalten eines leitenden Mitarbeiters verursacht worden.
    3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
    4. Der Nachweis für ein Verschulden ist vom Kunden zu führen.
  • §11 Rückgabe- / Umtauschrecht, Warenrücksendungen
    1. Wir gewähren unseren Kunden nach Maßgabe der folgenden Vorschriften ein Rückgabe- oder Umtauschrecht:
    2. Wir nehmen die gelieferte Ware ohne Angabe von Gründen zurück, wenn der Kunde die gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum auf eigene Kosten zurücksendet. Die Ware darf keine Gebrauchsspuren aufweisen und muss in der Originalverkaufsverpackung zurückgesandt werden. Die Rücksendung von Um- oder Transportverpackungen ist nicht erforderlich.
    3. Ausgeschlossen von Rückgabe oder Umtausch sind folgende Produkte: Waren im Wert unter 10 Euro, Verbrauchsmaterialien, sofern die Originalherstellerverpackung geöffnet wurde, Software und andere Datenträger, sofern die Versiegelung entfernt wurde, - Sonderanfertigungen sowie alle aufgrund eines Kundenauftrags speziell beschafften Produkte.
  • $12 Eigentumsvorbehalt
    1. Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erledigung aller Ansprüche, die uns gegen den Kunden erwachsen sind oder aus der bestehenden Geschäftsbeziehung noch erwachsen.
    2. Der Eigentumsvorbehalt wird nach Maßgabe der folgenden Vorschriften verlängert: Verarbeitung oder Umbildung erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erfolgt eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit Ware, die nicht in unserem Eigentum steht, so erwerben wir Miteigentum an den daraus entstandenen Erzeugnissen, und zwar im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungswert, einschl. MwSt) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit einer im Eigentum des Kunden stehenden Hauptsache, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig an uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich für uns.
    3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber vollen Umfangs an uns ab. Sind wir lediglich Miteigentümer der veräußerten Ware, tritt der Kunde die Forderung in Höhe des Rechnungswerts der gelieferten Ware an uns ab. Wir ermächtigten den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, insbesondere im Verzugsfall, sind wir berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Kunde seinen Abnehmern die Abtretung offenzulegen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
    4. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich nach Bekanntwerden mitzuteilen. Der Kunde haftet für die Kosten, die für die Aufhebung des Zugriffs, insbesondere durch Erhebung der Drittwiderspruchsklage, angefallen sind, soweit sie nicht von dem betreibenden Gläubiger erlangt werden können.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung und ohne vorherigen Rücktritt vom Kunden herauszuverlangen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Der Kunde hat die Kosten der Rücknahme zu tragen. Wir sind berechtigt, zurückgenommene Vorbehaltsware nach Androhung zu verwerten und den Erlös - abzüglich angemessener Verwertungskosten - gegen unsere Forderungen zu verrechnen.
  • §13 Datenschutz
    1. Der Kunde willigt in die Speicherung personen- und firmenbezogener Daten ein, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist. Der Kunde erhält jederzeit auf Anforderung Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
  • §14 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
    1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Lieferungsvertrag ist Ludwigsburg.
    2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigsburg.
    3. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.